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   BVerwG, 15.08.1997 - 9 B 168.97   

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BVerwG, 15.08.1997 - 9 B 168.97 (https://dejure.org/1997,21332)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1997 - 9 B 168.97 (https://dejure.org/1997,21332)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1997 - 9 B 168.97 (https://dejure.org/1997,21332)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anspruchs auf Ausstellung des Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für das Bestehen der deutschen Volkszugehörigkeit - Anforderungen an die Bedeutsamkeit einer Rechtssache als Revisionszulassungsrund - Erlangung der deutschen ...

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  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1997 - 9 B 168.97
    Es ist in dieser Hinsicht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen, daß in den Fällen, in denen - wie hier - nur die Herleitung einer Bekenntnisüberlieferung aus Indizien in Betracht kommt, der Beherrschung der deutschen Sprache entscheidende Bedeutung in der Weise zukommt, daß Deutsch die Muttersprache des Spätgeborenen geworden sein muß oder daß er - als bevorzugte Umgangssprache - Deutsch wie eine Muttersprache spricht (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - DVBl 1997, 897).
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1997 - 9 B 168.97
    Dabei hat es entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und entgegen der Ansicht der Beschwerde zutreffend nicht nur auf das Sprachverhalten des Klägers zu 1 im Elternhaus, sondern entscheidend auf seine Deutschkenntnisse beim Verlassen Polens abgestellt (Beschluß vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 B 151.97 - sowie Urteil vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 C 10.96 - betreffend § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG n.F., zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1997 - 9 B 168.97
    Es ist in dieser Hinsicht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen, daß in den Fällen, in denen - wie hier - nur die Herleitung einer Bekenntnisüberlieferung aus Indizien in Betracht kommt, der Beherrschung der deutschen Sprache entscheidende Bedeutung in der Weise zukommt, daß Deutsch die Muttersprache des Spätgeborenen geworden sein muß oder daß er - als bevorzugte Umgangssprache - Deutsch wie eine Muttersprache spricht (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - DVBl 1997, 897).
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 151.97

    Klage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1997 - 9 B 168.97
    Dabei hat es entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und entgegen der Ansicht der Beschwerde zutreffend nicht nur auf das Sprachverhalten des Klägers zu 1 im Elternhaus, sondern entscheidend auf seine Deutschkenntnisse beim Verlassen Polens abgestellt (Beschluß vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 B 151.97 - sowie Urteil vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 C 10.96 - betreffend § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG n.F., zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
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